FAQ
Hier beantworten wir alle Ihre Fragen rund um unser Coaching, unsere Weiterbildungen und Qualifizierungen.
Nächste Schritte und Organisation
Ich habe einen Kurs gefunden, der mich interessiert. Was muss ich jetzt tun?
Wenn Sie AVGS oder BGS beantragen möchten:
Wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und fragen Sie nach einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder einem Bildungsgutschein (BGS).
Dabei unterstützen wir Sie gern – nehmen Sie einfach direkt Kontakt zur GFA auf (Erstgespräch buchen)
Das GFA-Café besuchen:
Sie können auch persönlich zu einem unserer GFA-Cafés kommen, um sich individuell beraten zu lassen.
Die Zeiten des GFA – Cafés:
Bad Kreuznach:
Jeden 1. Dienstag im Monat von 14:00 – 16:00 Uhr
Jeden 3. Donnerstag im Monat von 10:00 – 13:00 Uhr
Idar-Oberstein:
Jeden 2. Mittwoch im Monat von 14:00 – 16:00 Uhr
Jeden 3. Donnerstag im Monat von 10:00 – 13:00 Uhr
Wie Sie Kontakt zur GFA GmbH zwecks AVGS, BGS oder FBW aufnehmen:
Melden Sie sich direkt bei Madita Machemer (0151 44355377), die Sie persönlich unterstützt.
So reichen Sie den Bildungsgutschein (BGS) ein:
Sobald Sie den AVGS oder BGS erhalten haben, bringen Sie diesen zu uns oder schicken ihn mit Ihren Kontaktdaten per Post zu. Wir vereinbaren dann direkt Ihren ersten Termin.
Wir übernehmen die gesamte administrative Abwicklung, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Coaching, Ihre Qualifizierung oder Weiterbildung konzentrieren können.
An welchen Standorten kann ich die Kurse und Coachings durchführen?
Unsere Kurse und Coachings finden an allen GFA-Standorten in der Region statt. Sie können an folgenden Standorten der GFA teilnehmen:
- Simmern, von-Drais-Str. 18
- Bad Kreuznach, Badenheimer Str. 3
- Idar-Oberstein, Vollmersbachstr. 78
- Birkenfeld, Am Bahnhof 2 (im BIG Center)
- Bad Sobernheim, Bahnhofstr. 10
So bieten wir Ihnen flexible Möglichkeiten, je nach Ihrem Wohnort und Ihren Bedürfnissen den passenden Standort zu wählen.
Grundlagen und Definitionen: AVGS, BGS, FBW
Was genau ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)S und wofür kann ich ihn verwenden?
Ein AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er dient dazu, Ihre berufliche Eingliederung zu unterstützen und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Mit einem AVGS können Sie geförderte Angebote in Anspruch nehmen, z. B. ein individuelles Coaching, eine berufliche Orientierung, eine Bewerbungshilfe oder eine maßgeschneiderte Aktivierungsmaßnahme. Zu unserem Angebot
Ziel ist es, Sie optimal bei Ihren Herausforderungen zu unterstützen, Sie auf eine neue Beschäftigung oder Ausbildung vorzubereiten.
Der Gutschein deckt in der Regel die kompletten Kosten für die Maßnahme ab. Sie können selbst den Anbieter frei wählen, z. B. ein Coaching beim GFA Campus.
Wichtig: Für die Nutzung des AVGS ist keine Arbeitslosigkeit zwingend erforderlich. Auch Menschen in beruflicher Neuorientierung oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können ihn erhalten. Auch wenn Sie aktuell (noch) in Beschäftigung sind.
Gerne beraten wir Sie dazu persönlich und unterstützen Sie bei der Beantragung und Auswahl des passenden Angebots.
Was ist ein Bildungsgutschein (BGS) und wofür kann ich ihn verwenden?
Ein BGS – Bildungsgutschein ist eine Förderleistung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters und dient der beruflichen Weiterbildung. Mit einem BGS können Sie eine zertifizierte Qualifizierungsmaßnahme besuchen, die Sie gezielt auf den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt vorbereitet oder Ihre beruflichen Chancen verbessert.
Typische Einsatzbereiche des BGS sind: (zu unserem Angebot)
- Berufliche Weiterbildungen mit anerkanntem Abschluss
- Umschulungen in einen neuen Beruf
- Teilqualifizierungen
- Fachspezifische Schulungen zur Verbesserung Ihrer Arbeitsmarktchancen
Die Kosten für die Weiterbildung (inkl. Lehrmittel und Prüfungsgebühren) übernimmt in der Regel das Jobcenter oder die Arbeitsagentur vollständig. Auch Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.
Die Maßnahme muss von einem zertifizierten Bildungsträger angeboten werden – wie z. B. der GFA. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl einer passenden Weiterbildung und unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsgutscheins.
Was ist der Unterschied zwischen einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und einem Bildungsgutschein (BGS)?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und der Bildungsgutschein (BGS) sind beides Förderinstrumente der Agentur für Arbeit und des Jobcenters, unterscheiden sich jedoch in Zweck und Einsatzgebiet:
- AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein):
Dieser Gutschein unterstützt Sie bei der Aktivierung und Vermittlung in Arbeit. Er kann für Coachings, Bewerbungsunterstützung, berufliche Orientierung oder auch für Kurzmaßnahmen genutzt werden. Ziel ist es, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt schnell und effektiv zu verbessern. - BGS (Bildungsgutschein):
Der Bildungsgutschein fördert in der Regel umfangreichere Weiterbildungen und Qualifizierungen, die zu einem anerkannten Abschluss oder einer zertifizierten Qualifikation führen. Er ist ideal, wenn Sie Ihre fachlichen Kenntnisse vertiefen oder sich beruflich neu ausrichten möchten.
Beide Gutscheine sind individuell und bedarfsgerecht einsetzbar, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet auf Basis Ihrer Situation, welcher Gutschein für Sie passend ist.
Wie oft kann ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?
Grundsätzlich können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) mehrmals beantragen, allerdings hängt die Bewilligung immer von Ihrer individuellen Situation sowie dem Ermessen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ab.
Es gibt keinen festgelegten Anspruch auf einen AVGS – ob und wie oft Sie einen Gutschein erhalten, richtet sich nach Ihrer aktuellen Arbeitsmarktsituation, dem Förderbedarf und den Zielen Ihrer beruflichen Eingliederung. Auch nach einer bereits absolvierten Maßnahme kann eine erneute Förderung möglich sein, wenn dies als sinnvoll für Ihren weiteren Weg eingeschätzt wird.
Sprechen Sie hierzu am besten direkt mit Ihrer Ansprechperson bei Jobcenter oder Agentur für Arbeit. Gerne unterstützen auch wir Sie im Vorfeld mit Informationen zur Maßnahme, um das Gespräch mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit vorzubereiten.
Beantragung und Vorraussetzungen
Wie bekomme ich einen AVGS oder BGS vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit?
Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder einen Bildungsgutschein (BGS) erhalten Sie auf Antrag von Ihrer Ansprechperson beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht – die Vergabe erfolgt nach individueller Einschätzung Ihres Förderbedarfs.
So gehen Sie vor:
-
- Beratungsgespräch vereinbaren:
Kontaktieren Sie Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihren Arbeitsvermittler und äußern Sie den Wunsch, an einer bestimmten Coaching- oder Weiterbildungsmaßnahme - Maßnahme vorstellen:
Wenn Sie bereits ein konkretes Angebot (z. B. von der GFA) im Blick haben, stellen Sie dieses am besten direkt vor. Das erhöht die Chancen, dass der Gutschein bewilligt wird. - Gutschein erhalten und einlösen:
Nach positiver Prüfung erhalten Sie den AVGS oder BGS schriftlich. Diesen können Sie dann bei einem zertifizierten Träger wie der GFA einlösen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung und starten gemeinsam mit Ihnen in Ihre Maßnahme.
- Beratungsgespräch vereinbaren:
Sie benötigen Unterstützung beim Gespräch mit dem Jobcenter oder der Agentur? Kein Problem – wir begleiten Sie gerne dabei. Sprechen Sie uns an oder besuchen Sie unser GFA-Café in Ihrer Nähe.
Wecleh Vorraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Kurs, eine Qualifizierung oder ein Coaching durchführen zu können?
Die Vorraussetzungen finden Sie auf den Seiten zur jeweiligen Maßnahme.
Klicken Sie hier, um zu unserer Übersicht zu gelangen.
Kann ich eine Maßnahme auch dann durchführen, wenn ich keinen Anspruch auf Leistungen des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit habe?
Ja, auch wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder einen Bildungsgutschein (BGS) erhalten.
Der AVGS kann zum Beispiel auch Beschäftigten, die sich beruflich neu orientieren möchten, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder Unterstützung bei der Jobsuche benötigen, ausgestellt werden. Ebenso kann der BGS für berufliche Weiterbildungen vergeben werden, wenn eine Förderung zur Qualifizierung sinnvoll ist, z.B. um zukünftigen Anforderungen oder Veränderungen des Arbeitsplatzes gerecht zu werden oder eine fehlende oder lang zurückliegende Ausbildung nachzuholen.
Die Entscheidung über die Vergabe eines AVGS oder BGS trifft Ihre Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter individuell anhand Ihrer persönlichen Situation und Ihres Förderbedarfs.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Gibt es Altersgrenzen bei der Teilnahme an Coaching, Weiterbildung oder Qualifizierungen?
Grundsätzlich gibt es keine festen Altersgrenzen für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, die mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder einer Förderung der beruflichen Weiterbildung (FBW) gefördert werden.
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter entscheiden individuell, bedarfsgerecht und unabhängig vom Alter ob eine Förderung sinnvoll ist. Dabei stehen Ihre beruflichen Ziele und der Nutzen der Maßnahme im Vordergrund.
Muss ich ein Coaching, Weiterbildung oder Qualifizierung selbst suchen oder bekomme ich Vorschläge vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit?
Sie erhalten vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder Bildungsgutschein (BGS), mit dem Sie frei wählen können, welche Maßnahme und welchen Anbieter Sie nutzen möchten. Das bedeutet, dass Sie Ihre Weiterbildungs-, Qualifizierungs- oder Coachingmaßnahme selbst suchen und auswählen können.
Falls Sie Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Angebot benötigen oder unser Angebot nicht Ihren Vorstellungen entspricht, helfen wir Ihnen gern weiter. Besuchen Sie uns dazu gerne persönlich in unseren GFA-Cafés:
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- Bad Kreuznach:
Jeden 1. Dienstag im Monat von 14:00 – 16:00 Uhr
Jeden 3. Donnerstag im Monat von 10:00 – 13:00 Uhr - Idar-Oberstein:
Jeden 2. Mittwoch im Monat von 14:00 – 16:00 Uhr
Jeden 3. Donnerstag im Monat von 10:00 – 13:00 Uhr
- Bad Kreuznach:
Alternativ können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir beraten Sie gerne individuell zu passenden Maßnahmen und unterstützen Sie bei der Auswahl.
Wie erfahre ich, ob ein Coaching, eine Weiterbilund oder eine Qualifizierung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit genehmigt wurde?
Wir reichen den ausgefüllten Gutschein für Sie beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ein. Nach der Prüfung erhalten Sie vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit eine schriftliche Bewilligung für das Coaching oder die Weiterbildung. Dieses Genehmigungsschreiben ist wichtig und muss unbedingt zur GFA mitgebracht werden, damit Ihre Teilnahme gestartet und die Förderung gewährleistet werden kann.
Wenn Sie Fragen zum Status Ihrer Bewilligung haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Klärung.
Kann ich ein Coaching, eine Weiterbildung oder eine Qualifizierung auch als Selbstzahler buchen?
Ja, grundsätzlich ist die Teilnahme an unseren Coachings und Weiterbildungsmaßnahmen auch ohne Förderung, also als Selbstzahler, möglich.
Für individuelle Karriere- oder Persönlichkeitscoachings bieten wir spezielle Coachingpakete an, die Sie direkt über unsere Website buchen können:
Zu unseren Coachingangeboten
Im Coaching entwickeln Sie neue Perspektiven, treffen bewusstere Entscheidungen und lernen, Ihre Potenziale gezielt einzusetzen. Unsere erfahrenen Coaches unterstützen Sie dabei, Ihre Leistungsfähigkeit zu steigern, Blockaden zu lösen und Stress nachhaltig zu reduzieren. So schaffen Sie nicht nur kurzfristige Impulse, sondern gestalten aktiv Ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung.
Auch eine Teilnahme an Maßnahmen im Rahmen der FbW – Förderung der beruflichen Weiterbildung ist als Selbstzahler möglich.
Weiterbildung zur Kita-Assistenz
Kurs zum Erwerb des Gabelstablerscheins
Nutzung und Gültigkeit
Ist das “Einlösen” des BGS/AVGS eine Verpflichtung oder kann ich frei entscheiden, ob ich ihn nutze?
Das Einlösen eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) oder Bildungsgutscheins (BGS) ist freiwillig. Wenn Sie einen Gutschein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erhalten, entscheiden Sie selbst, ob und wann (innerhalb des Gültigkeitszeitraumes) Sie ihn einlösen möchten, es besteht keine Verpflichtung.
Wichtig: Sobald Sie den Gutschein einlösen und die Maßnahme beginnt, sind Sie an die Teilnahmebedingungen gebunden. Das bedeutet z. B. regelmäßige Anwesenheit und aktive Mitwirkung.
Nutzen Sie den Gutschein nur, wenn die Maßnahme wirklich zu Ihren beruflichen Zielen passt und Sie bereit sind, sich aktiv einzubringen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des richtigen Angebots und beraten Sie vorab ausführlich.
Wie lange ist ein BGS/AVGS gültig und was passiert, wenn ich ihn nicht rechtzeitig einlöse?
Ein Bildungsgutschein (BGS) oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist in der Regel für einen bestimmten Zeitraum gültig, meist zwischen 2 und 3 Monaten ab Ausstellungsdatum. Das genaue Ablaufdatum ist direkt auf dem Gutschein vermerkt.
Wenn Sie den Gutschein nicht innerhalb dieser Frist einlösen, verliert er automatisch seine Gültigkeit. Das bedeutet, Sie können den geplanten Kurs oder das Coaching nicht mehr über diesen Gutschein finanzieren.
In vielen Fällen können Sie jedoch bei Ihrer Ansprechperson im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit eine Verlängerung oder Neuausstellung beantragen.
Unser Tipp:
Sobald Sie einen AVGS oder BGS erhalten haben, melden Sie sich am besten direkt bei uns. Wir helfen Ihnen bei der Terminplanung und sorgen dafür, dass der Gutschein rechtzeitig und korrekt eingelöst wird.
Kann ich den AVGS/BGS auch für mehrere verschiedene Coachings, Weiterbildungen oder Qualifizierungen verwenden?
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) sowie ein Bildungsgutschein (BGS) sind in der Regel für ein konkretes Angebot anwendbar und können nicht gleichzeitig für mehrere unterschiedliche Maßnahmen genutzt werden.
Allerdings können Sie bei einem neuen Förderbedarf mehrere Gutscheine nacheinander beantragen, vorausgesetzt, Ihr persönlicher Förderbedarf wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter entsprechend bestätigt.
Wenn Sie verschiedene Qualifizierungen oder Coachings planen, sprechen Sie am besten frühzeitig mit Ihrer Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die passende Maßnahme auszuwählen und die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.
Kann ich den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) auch für Coaching oder Bewerbungsberatung nutzen?
Ja, Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) können für individuelles Coaching, Bewerbungsberatung oder Bewerbungstrainings eingesetzt werden. Diese Maßnahmen helfen Ihnen, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, indem Sie Ihre Bewerbungsfähigkeiten stärken und gezielt auf Ihre beruflichen Ziele vorbereitet werden.
Unsere Coachingangebote unterstützen Sie dabei, neue Perspektiven zu entwickeln und Ihre Jobchancen nachhaltig zu erhöhen.
Ablauf und Inhalte
Was lerne ich konkret innerhalb einer beruflichen Qualifizierung?
In unseren GFA-Weiterbildungsmaßnahmen erhalten Sie praxisnahe Qualifikationen, mit denen Sie Ihre beruflichen Chancen deutlich verbessern. Ziel ist es, Sie gezielt auf eine Tätigkeit in einem bestimmten Berufsfeld fachlich, praktisch und persönlich vorzubereiten.
Je nach Maßnahme und individuellem Ziel können Sie bei uns Qualifikationen in folgenden Bereichen erwerben:
- Next Step – Berufliche Orientierung & Qualifizierung in den Bereichen:
- Reinigung (inkl. Grundlagen der Gebäudereinigung)
- Service & Verkauf (z. B. Kundenkommunikation)
- Holzverarbeitung (Grundlagen, Werkzeuge, Maschinen)
- Metallbearbeitung (z. B. Feilen, Bohren, Gewindeschneiden)
- Lager & Logistik Staplerschein
- Produktion (z. B. Qualitätskontrolle, Maschinenbedienung)
- Kita-Assistenz (Einblick in pädagogische Arbeit, Unterstützung im Alltag)
Unsere Weiterbildungen sind förderfähig über AVGS oder BGS und finden an unseren Standorten in Bad Kreuznach, Idar-Oberstein, Simmern, Birkenfeld und Bad Sobernheim statt.
Wie zeitintensiv sind die Coachings, Weiterbildungen und Qualifizierungen?
Die Zeitintensität unserer Angebote hängt ganz von Ihnen und dem von Ihnen gewählten Kurs oder Coaching ab. In der Regel gibt es feste Termine vor Ort, die je nach Maßnahme und Bedarf zwischen etwa 3 Stunden pro Woche bis hin zu täglicher Anwesenheit variieren können.
Neben den Präsenzzeiten umfasst die Maßnahme häufig auch Aufgaben zur Reflexion oder das eigenständige Vertiefen von Inhalten. Viele Teilnehmer nutzen diese Phasen, um ihr Know-how weiter auszubauen und sich auch außerhalb der Kurse persönlich und beruflich weiterzuentwickeln.
Wir beraten Sie gern individuell, um das passende Zeitmodell für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Muss ich während der Teilnahme an einem Coaching, einer Weiterbildung oder einer Qualifizierung weiterhin Bewerbungen schreiben?
Ja, wenn Sie Kunde der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters sind, sind Sie auch während der Teilnahme an einem geförderten Coaching verpflichtet, sich weiterhin aktiv um Arbeit zu bemühen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Diese Bewerbungspflicht bleibt grundsätzlich bestehen.
Unsere Coachings und Qualifizierungen zur beruflichen Neuorientierung verstehen sich als Unterstützung auf dem Weg zu einem Job, der Sie erfüllt, zu Ihnen passt und mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt nachhaltig sichern können. Das Schreiben von Bewerbungen ist dabei ein wichtiger Schritt Ihrer persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung.
Im Rahmen unserer Coachings lernen Sie, wie Sie aussagekräftige Bewerbungsunterlagen erstellen, sich gezielt positionieren und im Bewerbungsprozess über sich hinauswachsen können. Bewerbungsprozesse bieten wertvolle Gelegenheiten zur Selbstreflexion, zur Schärfung Ihrer Ziele und zur Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven.
Unsere Coachings sind keine Pause vom Arbeitsmarkt, sondern ein aktiver Trainingsraum für Ihre Zukunft.
Helfen Sie mir bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz während des Coachings, der Weiterbildung oder der Qualifizierung?
Ja, selbstverständlich unterstützen wir Sie umfassend bei Ihrer Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche. Unser engagiertes Team kümmert sich um alle Belange rund um Ihre berufliche Eingliederung.
Dank unseres großen Netzwerks und enger Kontakte zu zahlreichen Unternehmen in den Regionen Landkreis Bad Kreuznach, Rhein-Hunsrück-Kreis und Landkreis Birkenfeld verfügen wir über exklusive Informationen zu offenen Stellen und Personalbedarf, oft bevor diese offiziell ausgeschrieben werden.
So können wir Sie gezielt mit passenden Arbeitgebern zusammenbringen und Sie bestmöglich auf Ihren Weg in den neuen Job begleiten.
Teilnahme und Organisation
Bekomme ich weiterhin mein Geld vom Jobcenter oder der Agentur, während ich an einem Coaching, einer Weiterbildung oder einer Qualifizierung teilnehme?
Ja, in der Regel erhalten Sie während der Teilnahme an unseren geförderten Kursen oder Coachings weiterhin Ihre Leistungen vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.
Wichtig ist, dass Sie während der Teilnahme weiterhin Ihren Pflichten nachkommen, z. B. der aktiven Jobsuche und der Teilnahme an allen vereinbarten Terminen. Ihre finanzielle Unterstützung bleibt in der Regel bestehen, solange Sie die Kurse und Coachings aktiv und engagiert absolvieren.
Falls Sie unsicher sind, sprechen Sie am besten frühzeitig mit Ihrer Ansprechperson beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit oder kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrer Situation.
Was passiert, wenn ich ein Coaching, eine Weiterbildung oder eine Qualifizierung abbrechen muss?
Ein Abbruch eines Kurses oder eines Coachings ist meist keine einfache Entscheidung, doch für fast alle Situationen gibt es eine passende Lösung. Oft kann bereits eine kurze Pause oder eine individuelle Anpassung helfen, damit Sie später erfolgreich weitermachen können.
Sollte ein vollständiger Abbruch des Coachings oder Kurses jedoch unvermeidbar sein, zum Beispiel aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung, sprechen Sie bitte unverzüglich mit Ihrem Coach sowie Ihrer Ansprechperson beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise für Ihre persönliche Situation.
So vermeiden Sie Nachteile bei der Förderung und erhalten Unterstützung, um Ihre Weiterbildung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen oder alternative Wege zu finden.
Was passiert, wenn ich während einer Teilnahme krank werde?
Wenn Sie während einer Maßnahme krank werden, ist das kein Problem. Informieren Sie bitte umgehend Ihren Coach und reichen Sie eine Krankmeldung ein. Die versäumten Termine werden in der Regel nachgeholt, sodass Sie Ihr Coaching /Ihre Weiterbildung erfolgreich abschließen können.
Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung der Maßnahme aufgrund von Krankheit meistens nicht möglich ist. Daher ist es wichtig, die Absprachen mit Ihrem Coach und dem Bildungsträger frühzeitig zu klären.
Muss ich nach der Teilnahme an einem Coaching, einer Weiterbildung oder einer Qualifizierung einen Nachweis erbringen?
Nach Abschluss Ihrer Weiterbildung oder Ihres Coachings erhalten Sie von uns ein Teilnahmezertifikat, das Ihre erfolgreiche Teilnahme bestätigt. Zudem übermitteln wir direkt an das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit einen Anwesenheitsnachweis.
Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand. Wir kümmern uns vollständig um die Dokumentation und die Kommunikation mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.
Können die Coachings, Weiterbilungen und Qualifizierungen auch online absolviert werden?
Unser digitales Bewerbungsmanagement ist ein vollständig online-basierter Kurs, der mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters förderfähig ist. Dieses digitale Bewerbungstraining ermöglicht Ihnen maximale Flexibilität und ortsunabhängiges Lernen.
Alle weiteren AVGS-geförderten Coachings und Maßnahmen finden in Präsenz an unseren Standorten statt. Den genauen Maßnahmeort entnehmen Sie bitte der Informationsseite der jeweiligen Maßnahme.
Neben den AVGS-Angeboten bieten wir ein umfangreiches Online-Kursangebot zur beruflichen Weiterbildung an – ideal für alle, die sich flexibel und praxisnah weiterbilden möchten. Diese Kurse sind zwar nicht förderfähig, bieten jedoch hochwertige Inhalte mit anerkannten Zertifikaten:
Online-Weiterbildungen mit Zertifikat
Online-Lernnuggets mit Zertifikat
Ob förderfähiges Coaching, Online-Weiterbildung oder digitale Bewerbungshilfe – bei uns finden Sie das passende Angebot für Ihre berufliche Zukunft.
Kann ich mich selbst bei einem Anbieter für ein Coaching, eine Weiterbildung oder eine Qualifizierung anmelden?
Ja, mit einem AVGS oder BGS kannst du dich direkt bei einem zertifizierten Anbieter, wie der GFA GmbH, anmelden.
Wie kann ich herausfinden, bei welchen Anbietern für ein Coaching, eine Weiterbidung oder eine Qualifizierung man einen AVGS oder FBW einlösen kann?
Um sicherzugehen, dass ein Anbieter für eine Maßnahme mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder einer Förderung der beruflichen Weiterbildung (FBW) zugelassen ist, empfiehlt es sich, folgende Schritte zu unternehmen:
- Direkt beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit nachfragen: Dort erhalten Sie Infomrmationen zu zertifizierten und zugelassenen Bildungsträgern.
- Auf offiziellen Plattformen recherchieren: Viele Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichen zugelassene Anbieter auf ihren Websites oder in Datenbanken.
- Beim Anbieter selbst informieren: Zertifizierte Bildungsträger wie die GFA weisen auf ihrer Website explizit aus, dass sie für AVGS und FBW zugelassen sind und beraten Sie zu Fördermöglichkeiten.
- Unsere Unterstützung nutzen: Wir beraten Sie gern persönlich und helfen Ihnen, die passende, förderfähige Maßnahme bei einem zertifizierten Anbieter zu finden.
Werden Fahrtkosten zu einem Coaching, einer Weiterbildung oder einer Qualifizierung übernommen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrtkosten sowie Kosten für die Kinderbetreuung während der Teilnahme an einer AVGS-Maßnahme oder einem Coaching von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden.
Ob und in welchem Umfang eine Fahrtkostenerstattung oder eine Übernahme von Betreuungskosten möglich ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Daher empfehlen wir Ihnen, vor Beginn der Maßnahme direkt bei Ihrer zuständigen Ansprechperson nachzufragen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung im Vorfeld. Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen, die passenden Informationen für die Förderung Ihrer Maßnahmeteilnahme zu erhalten.
Ihre Frage war nicht dabei?
Melden Sie sich einfach bei
Madita Machemer
0151 44355377
Marco Lauer
+49 6781 9478 35
Oder besuchen Sie uns in unserem Cafe
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0151 44355377
Marco Lauer
+49 6781 9478 35
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Idar Oberstein
Vollmersbachstr. 78
55743 Idar Oberstein
Jeden zweiten Mittwoch im Monat: 9.30 – 11.30 Uhr
Jeden letzten Donnerstag im Monat 13.30 – 15.30 Uhr
Bad Kreuznach
Badenheimerstraße 3
55543 Bad Kreuznach
Jeden ersten Dienstag im Monat: 14:00 – 16:00 Uhr
Jeden dritten Donnerstag im Monat: 10:00 – 13:00 Uhr


Idar Oberstein
Vollmersbachstr. 78
55743 Idar Oberstein
Jeden zweiten Mittwoch im Monat: 9.30 – 11.30 Uhr
Jeden letzten Donnerstag im Monat 13.30 – 15.30 Uhr
Bad Kreuznach
Badenheimerstraße 3
55543 Bad Kreuznach
Jeden ersten Dienstag im Monat: 14:00 – 16:00 Uhr
Jeden dritten Donnerstag im Monat: 10:00 – 13:00 Uhr